Anhänger fahren ohne praktische Prüfung
Was man mit der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (kurz: B96) fahren darf
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B (B17) zugeteilt werden.
Was man an Theorie und Praxis absolvieren muss
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B (B17) zugeteilt werden.
Theoretischer
Schulungsstoff 2,5 Stunden
Praktischer
Übungsstoff 3,5 Stunden
Fahrpraktische
Übungen 1 Stunde
PKW und Anhänger richtig kombinieren
Legende: zG = Maximal erlaubte zulässige Gesamtmasse. ¹) Max. Anhänge- und Stützlast beachten. ²)
Ausnahme: Zugfahrzeug bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg zG, ³) zusätzlich zu den Kosten für Klasse B
Legende: zG = Maximal erlaubte zulässige Gesamtmasse. ¹) Max. Anhänge- und Stützlast beachten. ²)
Ausnahme: Zugfahrzeug bis 3,5 t + Anhänger bis 750 kg zG, ³) zusätzlich zu den Kosten für Klasse B