Motorradausbildung

Die Motorradausbildung ist bei Fit for Drive ebenfalls ein wichtiger Schwerpunkt. Da wir sehr viel Wert auf Sicherheit im Straßenverkehr legen, liegt unser Hauptaugenmerk auf einer sehr guten praktischen Fahrausbildung. Der Fahrschüler soll mit Spaß und Freude Praxiserfahrung sammeln, die individuell erweitert und vertieft wird.

Schräglagentraining

Warum ist dieses Training so wichtig?

Mehr als 45% aller tödlichen Motorradunfälle geschehen in Kurven. Oft mit einem Kurvenradius von unter 60 Metern. Die Unfälle ereignen sich durch Kollision mit dem Gegenverkehr oder Objekten neben der Strasse. Motorradfahrer fahren typischerweise nicht mehr als 20 Grad Schräglage. Manche reagieren noch durch Bremsen. Sie können aber oftmals das Aufstellmoment nicht kontrollieren oder bremsen schockartig. Das dabei blockierende Vorderrad führt dann zum Sturz.

Viele Unfälle wären bei ca. 35 Grad Schräglage zu verhindern gewesen.

Unsere Motorräder

Yamaha MT09

Yahama MT 07

Yamaha YBR 125

Kawasaki ER 6N

Honda Rebell

Honda MSX 125

KTM Duke 125

Bilder mit freundlicher Unterstützung von: © Kawasaki Deutschland, © Honda Deutschland und © Yamaha Deutschland

Die Klassen A, A2, A1 und AM

Welche Klasse für wen?

Klasse A

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW
 Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
 Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
 Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
 Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW
 Mindestalter: 16 Jahre
 Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse AM

Klasse A2

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg 
 Mindestalter: 18 Jahre
 Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse A1 und M
 Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW  (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
 Mindestalter: 16 Jahre
Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.

Quelle: TÜV NORD | Link: www.tuev-nord.de

Motorradausbildung

Die Motorradausbildung ist bei Fit for Drive ebenfalls ein wichtiger Schwerpunkt. Da wir sehr viel Wert auf Sicherheit im Straßenverkehr legen, liegt unser Hauptaugenmerk auf einer sehr guten praktischen Fahrausbildung. Der Fahrschüler soll mit Spaß und Freude Praxiserfahrung sammeln, die individuell erweitert und vertieft wird.

Schräglagentraining

Warum ist dieses Training so wichtig?

Mehr als 45% aller tödlichen Motorradunfälle geschehen in Kurven. Oft mit einem Kurvenradius von unter 60 Metern. Die Unfälle ereignen sich durch Kollision mit dem Gegenverkehr oder Objekten neben der Strasse. Motorradfahrer fahren typischerweise nicht mehr als 20 Grad Schräglage. Manche reagieren noch durch Bremsen. Sie können aber oftmals das Aufstellmoment nicht kontrollieren oder bremsen schockartig. Das dabei blockierende Vorderrad führt dann zum Sturz.

Viele Unfälle wären bei ca. 35 Grad Schräglage zu verhindern gewesen.

Professionelles Training mit Auslegern erlaubt Motorradfahrer ohne Angst vor körperlichen oder materiellen Schäden solche Situationen zu trainieren und damit Gefahren zu entschärfen oder beherrschbar zu machen.

Unsere Motorräder

Yamaha MT09

Yahama MT 07

Yamaha YBR 125

Kawasaki ER 6N

Honda Rebell

Honda MSX 125

KTM Duke 125

Bilder mit freundlicher Unterstützung von: © Kawasaki Deutschland, © Honda Deutschland und © Yamaha Deutschland

Welche Klasse für wen?

Die Klassen A, A2,
A1 und AM

Klasse A

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW
 Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
 Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
 Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
 Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW
 Mindestalter: 16 Jahre
 Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse AM

Klasse A2

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg 
 Mindestalter: 18 Jahre
 Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
 Einschluss: Klasse A1 und M
 Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW  (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit

  • einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
  • einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).
 Mindestalter: 16 Jahre
Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.

Quelle: TÜV NORD | Link: www.tuev-nord.de

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